Menschenrechte und Rechte der Natur

Menschenrechte und Rechte der Natur

Konkurrenz oder Verstärkung?

Im Juli 2025 hat der Internationale Gerichtshof das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht anerkannt. Zugleich gibt es eine rechtliche Bewegung, die seit 2008 Fahrt aufgenommen hat und welche Natur und Ökosystemen eine eigene Rechtspersönlichkeit zuerkennt. Aber wie stehen diese beiden Bewegungen zueinander?
Befürworter:innen der Rechte der Natur sehen diese als eine notwendige Ergänzung im Umweltrecht angesichts der mageren Bilanz in der Umsetzung bisheriger Klima- und Umweltgesetzgebung. Skeptiker:innen sehen sie als eine unnötige Ablenkung und Aushöhlung der Menschenrechte. In dieser Veranstaltung kommen beide Positionen ins Gespräch.

Link zu Veranstalter & Anmeldung: https://www.cph-nuernberg.de

Gesprächsteilnehmende

  • Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater, Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte an der Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
  • Dr. Bernd Söhnlein, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit den Schwerpunkten Umwelt- und Planungsrecht
  • Dr. Matthias Kramm, Akademischer Rat auf Zeit am Lehrstuhl für Ethik, Theorie und Geschichte der Biowissenschaften an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen

Leitung

  • Jörg Alt, Ukama-Zentrum der Jesuiten für Sozial-Ökologische Transformation