Der Vortrag bietet eine Einführung in die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz. Ohne diesen Grundgesetzartikel, der noch nie angewendet wurde, hätte die neue Verfassung 1949 nicht verabschiedet werden können und die bundesrepublikanische Geschichte wäre wohl anders verlaufen.
Im Vortrag soll der besondere historische und wirtschafts verfassungsrechtliche Kontext dargestellt werden und der Frage nachgegangen werden, welche Anwendungspotenziale die Vergesellschaftungsnorm heute bietet. Neben der Vergesellschaftung im engeren Sinne sollen auch weitere verfassungsrechtliche Fragen beantwortet werden: Wie schützt die Verfassung das Privateigentum? Was ist der Unterschied zwischen Enteignung, Verstaatlichung und Vergesellschaftung? Und was hat das Sozialstaatsprinzip und die Demokratie damit zu tun?
Der Vortrag bringt rechtswissenschaftliche Fragen und Debatten um die politische Gestaltung unserer Wirtschaftsordnung verständlich näher. Juristisches Vorwissen ist nicht nötig.
Der Vortragende, Georg Freiß, ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht der Universität Regensburg und arbeitet an einer Doktorarbeit zum Thema Vergesellschaftung.
Ab 18:00 Uhr Vernissage der Ausstellung.
Link zur Website des Veranstalters: https://vergesellschaftet.bayern