Neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Bundesregierung und neue Grenzwerte als effektiver Hebel im Kampf um Saubere Luft.
Seit Jahrzehnten kämpft die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für Saubere Luft in Deutschland – auch juristisch bis in die höchste Instanz und nutzt dafür die europäischen Gesetze.
In der nächsten Woche werden wir am Mittwoch, dem 16. September, eine richtungsweisende Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht für die Luftreinhaltung in Deutschland haben. Wir gehen davon aus, dass noch am Mittwoch ein Urteil verkündet wird, worüber wir in unserem Live-Talk berichten möchten.
Inhaltlich geht es um das Luftreinhalteprogramm für ganz Deutschland. Darin müssen diejenigen Maßnahmen festgelegt werden, mit denen die Reduktionsvorgaben für Stickoxide, Ammoniak, Schwefeldioxid und Feinstaub eingehalten werden. Ab 2030 gelten zudem für einige dieser Luftschadstoffe deutlich strengere Grenzwerte als bisher.
In der ersten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten wir 2024 gewonnen. Die Bundesregierung ist dagegen in Revision gegangen, über die das Bundesverwaltungsgericht nun entscheidet.
Was das Urteil am 16. September bedeutet, welche Maßnahmen jetzt kommen müssen und wie wir mit Hilfe der neuen Grenzwerte den Druck auf Bundesregierung, Länder und Behörden erhöhen, damit Grenzwertüberschreitungen nach 2030 ausbleiben, erfahren Sie in unserer Diskussion rund um den Ausblick auf die neuen rechtlichen Vorgaben für Saubere Luft mit:
– Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
– Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
– Anna-Lena Franke, Senior Expert EU-Politik, Luftreinhaltung & Verkehr
Natürlich haben Sie auch wieder die Möglichkeit Fragen zu stellen und sich an der Diskussion zu beteiligen.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie dabei sind – denn nur gemeinsam können wir Druck machen und Saubere Luft durchsetzen!
Link zur Anmeldung (Zoom): https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_JqA73k_cRj2QGL7xLPZBtw#/registration